Solarenergie
Die Sonne sendet uns täglich mehr Energie als die gesamte Menschheit jemals brauchen wird.
Schon die alten Römer wussten die Vorteile dieser Energiequelle zu schätzen.
Sonnenlicht als Energiequelle ist nicht nur umweltfreundlich, sicher und sauber, sondern durch neueste Technologien auch ökonomisch vorteilhaft. Sonnenenergie kann sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Brauchwassererwärmung und auch Heizungsunterstützung genutzt werden.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, wurde mit dem "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stromes aus erneuerbaren Energien konzipiert. Das "Erneuerbare-Energie-Gesetz" wurde seither stetig weiterentwickelt (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).
Noch Anfangs dieses Jahrhunderts war die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie etwas Außergewöhnliches. Heute sind viele nutzbare Dachflächen mit Solartechnik bestückt und versorgen uns zuverlässig mit Energie. Die Nutzung einer Photovoltaik-Anlage gehört mittlerweile zur festen Planung bei Hausbau bzw. Renovierung. Umso wichtiger wird es, einen Partner zu haben, der große Erfahrung und Know-how mitbringt.
Um die Energie aus der Sonne optimal nutzen zu können, kommen wir heute an einem Speicher nicht mehr dran vorbei. Hierbei ist es wichtig zu definieren, wie die uns zur Verfügung stehenden Energie wo und wann gebraucht wird. Heute können wir sogar mit der Entwicklung des Regelenergiemarktes und Nutzung von Strom-Clouds einen Autarkiegrad von 100% erreichen.
Über 15 Jahre Erfahrung im Bereich Solarenergie und ein kompetentes Netzwerk, sind Ihr Vorteil. Bei allen Fragen rund um das Thema Solarenergie, Speichertechnik, Wirtschaftlichkeit etc. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere individuelle Beratung, Bestandsaufnahme und Analyse und Detailplanung durch Ingenieure, helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Wünsche.
Betrifft Photovoltaik:
Betreiber von EEG-Anlagen haben mit der Endabrechnung ihres Stromes für das Jahr 2017 auch Post vom Netzbetreiber erhalten. Es geht um die Anmeldung zu einem Register - in diesem Fall mit dem Namen "Marktstammdatenregister".
Der bürokratische Ton des Schreibens hat möglicherweise manch ein Anlagenbetreiber davon abgehalten, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies könnte aber fatal sein. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €, wenn eine Registrierung nicht, unvollständig oder verspätet vorgenommen wird.
Es führt also, für alte wie für neue Anlagenbetreiber, keinen Weg daran vorbei, sich mit dem "Marktstammdatenregister" zu beschäftigen. Bundesnetzagentur